Dienstag, 18. August 2026 · Lesezeit unter drei Minuten Das Zeugnis kann die Maschine. Das Urteil nicht.Der Vermerk Seit heute Morgen läuft die Meldung durch die Wirtschaftspresse: Jedes siebte deutsche Unternehmen lässt Arbeitszeugnisse von künstlicher Intelligenz schreiben. 14 Prozent, erhoben von Bitkom Research bei 602 Unternehmen im Frühjahr. Weitere 52 Prozent können es sich vorstellen. Bevor jemand die Stirn runzelt: Das deutsche Arbeitszeugnis ist der einzige Text, den niemand wörtlich meint und jeder rückwärts liest. Eine Sprache aus Bausteinen, die schon nach Computer klang, bevor es Computer gab. Wenn irgendwo eine Maschine hingehört, dann dorthin. Das Verdikt
Wir haben gegen die Vorgängererhebung gerechnet, dieselbe Methode, Januar 2025 veröffentlicht. Ergebnis: Bei den Zeugnissen hat sich seit der Vorgängererhebung nichts bewegt. 14 Prozent damals, 14 Prozent heute. Bewegt hat sich etwas anderes, zwei Zeilen weiter unten in derselben Tabelle. Arbeitsbelastung bewerten: von 6 auf 13 Prozent. Die Formulierungshilfe stagniert. Das Urteil wächst. Und ein System, das Arbeitsbelastung bewertet, ist ein Fieberthermometer, das sich für den ganzen Arzt hält. Es misst 39,2 und stellt die Diagnose gleich mit. Woher das Fieber kommt, steht in keinem Feld. Dafür gibt es ein Balkendiagramm. Eine Einschränkung gehört dazu: Die beiden Erhebungen haben unterschiedlich große Stichproben, 852 gegen 602 Unternehmen. Die Richtung ist eindeutig, die Nachkommastelle nicht. Die Handlung Drei Fragen für heute, und zu jeder gehört, was die unangenehme Antwort bedeutet.
Rechenbeispiel: Ein Haus mit 40 Mitarbeitenden und 25 Prozent Fluktuation schreibt zehn Zeugnisse im Jahr. Rechnen Sie 45 Minuten je Zeugnis, sind das 7,5 Stunden. Bei 45 Euro Vollkosten der Personalstelle rund 340 Euro Zeitgewinn, wenn die Maschine alles übernimmt. Ein einziger Abgang, der bleibt, weil jemand nach dem Warum gefragt hat statt ein Balkendiagramm zu zeigen, spart eine Wiederbesetzung. Die liegt in der Praxis bei rund 10.000 Euro. Faktor 29. Ihr echter Hebel steht in Ihrer eigenen Fluktuationsrechnung: nachmessen, nicht behaupten. Wenn Frage 2 ein Ja ergibt: Systeme, die im Beschäftigungskontext Leistung bewerten oder Menschen überwachen, gelten nach dem europäischen KI-Gesetz als Hochrisiko-Anwendung, und wo es eine Arbeitnehmervertretung gibt, greift zusätzlich die Mitbestimmung. Das ist kein Rechtsrat und aus der Ferne auch nicht seriös zu beantworten. Ein Ja gehört in die Hände von jemandem, der Arbeitsrecht und KI-Regulierung fachlich betreut, bevor das System weiterläuft. Quellen: Bitkom Research im Auftrag des Bitkom, Umfrage unter 602 Unternehmen ab drei Beschäftigten in Deutschland, KW 18 bis 25 in 2026, telefonisch und repräsentativ; berichtet u. a. von der dpa am 18.08.2026 (Arbeitszeugnisse 14 %, 52 % vorstellbar; Arbeitsbelastung bewerten 13 %; Arbeitsleistung bewerten 12 %) · Vergleichswerte aus der Vorgängererhebung: Bitkom Research, 852 Unternehmen ab drei Beschäftigten, KW 38 bis 44 in 2024, Bitkom-Presseinformation vom 23.01.2025 (Arbeitszeugnisse 14 %, 45 % vorstellbar; Arbeitsleistung bewerten 8 %; Arbeitsbelastung bewerten 6 %) · Wiederbesetzungskosten rund 10.000 Euro je Stelle: Erfahrungswert aus der Betriebspraxis, kein Studienwert. Einordnung aus der Betriebspraxis, Beispielwerte sind Rechenbeispiele. |