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Die Übergabe · 3Perspectives

Donnerstag, 3. September 2026 · Lesezeit unter drei Minuten

Seit dem 1. September wird auch die Wohnung nebenan gezählt

Der Vermerk

Seit dem 1. September müssen Airbnb, Booking.com und die übrigen Vermietungsplattformen ihre Belegungsdaten an die Bundesnetzagentur melden, rückwirkend für Juli und August, danach in der Regel monatlich. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1028, die seit dem 20. Mai unmittelbar gilt. Die Bundesnetzagentur betreibt dafür seit dem 1. Juli eine zentrale Datendrehscheibe.

Gemeldet werden die Registriernummer der Unterkunft, die Gemeinde, die Höchstzahl der Schlafgelegenheiten und die Belegung. Die Daten gehen an die Statistikämter, an Eurostat und an die Kommunen, sofern die Kommune ein eigenes Registrierungsverfahren eingerichtet hat.

  Für Ihr Haus ändert sich nichts. Hotels, Aparthotels, Motels, Hostels, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind von der Verordnung ausdrücklich ausgenommen. Gemeint sind Ferienwohnungen, einzelne Zimmer, Hausboote und Wohnwagen. Sie bekommen keine neue Pflicht. Sie bekommen eine Zahl.

Die Bedeutung

Diese Zahl hat gefehlt, und zwar erheblich. Das Statistische Bundesamt meldete am 28. Juli für das Jahr 2025 rund 68,3 Millionen Übernachtungen, die über Airbnb, Booking.com und Expedia in Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland gebucht wurden. Das sind 13,0 Prozent mehr als 2024 und 83,4 Prozent mehr als 2019.

Der entscheidende Satz steht weiter unten in derselben Mitteilung: Rund 94 Prozent dieser Übernachtungen entfielen auf Betriebe mit weniger als zehn Betten. Die amtliche Monatserhebung im Tourismus beginnt aber erst bei zehn Schlafgelegenheiten. Sie ist damit eine Verkehrszählung, die am Ortseingang steht und nur Lastwagen notiert, um anschließend zu melden, die Straße sei erstaunlich leer.

Jeder Direktor kennt das Gespräch im Tourismusausschuss, in dem er den Wettbewerb durch Ferienwohnungen beschreibt und jemand am Tisch sagt, dafür gebe es ja keine Zahlen. Der Einwand stimmte. Es gab keine. Ab diesem Herbst gibt es welche.

Die Einschränkung gehört dazu, und sie ist groß: Die Daten erreichen eine Gemeinde nur, wenn diese Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingerichtet hat, und das ist freiwillig und braucht meist eine Grundlage im Landesrecht. Berlin startet am 14. September, München, Nürnberg, Regensburg und Tübingen am 1. Oktober, acht Städte in Nordrhein-Westfalen und Hamburg laufen über Landesstellen. Der Hotelverband Deutschland weist sinngemäß darauf hin, dass kleinere Destinationen ohne eine zentrale Lösung auf Landesebene mit hohem Handlungsdruck und ohne Umsetzung dastehen. Wo nichts eingerichtet ist, melden die Plattformen brav, und vor Ort kommt nichts an.

Die Handlung

Drei Schritte, alle diese Woche machbar.

1. Feststellen, ob Ihre Gemeinde dabei ist. Ein Anruf bei der Wirtschaftsförderung, dem Tourismusamt oder der Kämmerei genügt. Die Frage lautet: Haben wir ein Registrierungsverfahren nach der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung, und wenn ja, seit wann? Wenn die Antwort ein Zögern ist, haben Sie Ihre Antwort.

2. Wenn nichts eingerichtet ist: das Thema setzen, nicht den Streit. Der Satz, der funktioniert, lautet nicht „die Ferienwohnungen müssen weg“, sondern „wir hätten gern die Zahl“. Eine Registriernummer ist kein Kontrolleur. Sie ist ein Namensschild. Mehr passiert da nicht, und weniger auch nicht. Adressat ist der Tourismusausschuss, hilfreich ist die Kreisstelle Ihres Verbandes, weil dieselbe Frage dort gerade von mehreren Häusern gestellt wird.

3. Wenn etwas eingerichtet ist: die Auswertung anfordern, sobald sie vorliegt. Interessant ist nicht die Jahressumme, sondern die Verteilung über die Wochen. Legen Sie die Kurve neben Ihre eigene Auslastung. Haben beide Kurven denselben Buckel, konkurrieren Sie um dieselben Nächte. Haben sie ihn nicht, reden Sie über zwei verschiedene Märkte, und das ändert jedes Preisgespräch.

Rechenbeispiel, keine Prognose. Nehmen wir eine Gemeinde, in der im Jahr 40.000 Übernachtungen in kurzzeitvermieteten Wohnungen anfallen, und einen Kurbeitrag von 2,50 Euro pro Person und Nacht. Das sind 100.000 Euro im Jahr. Ein Teil davon kommt heute nicht in der Tourismuskasse an, schlicht weil ein Teil der Unterkünfte dort nicht bekannt ist. Aus dieser Kasse werden Wege, Veranstaltungen und Ortsmarketing bezahlt, also das, was Ihre Gäste mitbuchen, ohne es auf der Rechnung zu sehen. Übernachtungszahl und Beitragshöhe sind hier Annahmen. Belegt ist an dieser Rechnung nur der Hebel: 94 Prozent der über die drei Plattformen gebuchten Ferienübernachtungen finden in Unterkünften mit weniger als zehn Betten statt und tauchen in der amtlichen Monatserhebung deshalb gar nicht auf. Was Sie heute schon nachmessen können, ist die andere Seite der Rechnung: die Summe, die Ihr Haus im letzten Jahr an Kurbeitrag oder Beherbergungsabgabe abgeführt hat. Die steht in Ihrer Buchhaltung, und sie ist keine Schätzung.

Ob Ihre Gemeinde ein Registrierungsverfahren überhaupt einführen darf, hängt am jeweiligen Landesrecht, und ob eine kommunale Abgabe auf kurzzeitvermietete Wohnungen erhoben werden kann, ist eine eigene Frage. Beides gehört in die Hände eines Spezialisten. Hier stehen die Termine, die Zahlen und die Rechenlogik, kein Rechtsrat.

Eine Zahl, die niemand abruft, ist am Ende genauso wenig wert wie die Behauptung, die sie ersetzen sollte.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, anwendbar seit 20.05.2026, Hotels, Aparthotels, Motels, Hostels, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ausdrücklich ausgenommen · Bundesnetzagentur, Fachthema Kurzzeitvermietung: Datendrehscheibe (Single Digital Entry Point) in Betrieb seit 01.07.2026, erste Datenübermittlung ab 01.09.2026 rückwirkend für Juli und August, danach in der Regel monatlich, Empfänger sind Statistikämter, Statistisches Bundesamt, Eurostat sowie Länder und Kommunen mit eingerichtetem Registrierungsverfahren · Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 28.07.2026: 68,3 Millionen über AirBnB, Booking.com und Expedia gebuchte Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern 2025, plus 13,0 Prozent gegenüber 2024, plus 83,4 Prozent gegenüber 2019, rund 94 Prozent davon in Betrieben mit weniger als zehn Betten, Datengrundlage ist eine Vereinbarung zwischen Eurostat und den drei Plattformbetreibern · Statistisches Bundesamt, Qualitätsbericht Monatserhebung im Tourismus: Erfassungsgrenze zehn Schlafgelegenheiten · die Starttermine der Kommunen und die Einordnung des Hotelverbands Deutschland nach der Tageskarte-Meldung vom 02.09.2026, die Aussage von Tobias Warnecke ist sinngemäß wiedergegeben, nicht wörtlich zitiert · das Rechenbeispiel ist eine eigene Modellrechnung mit benannten Annahmen, kein Messwert. Einordnung aus der Betriebspraxis. Kein Rechtsrat.
Diese und alle weiteren Ausgaben, frei lesbar: 3perspectives.de/uebergabe