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Die Übergabe · 3Perspectives

Dienstag, 29. September 2026 · Eingeordnet

Seit dem 27. September kann das grüne Blatt neben dem Logo eine Behauptung sein.

Der Vermerk

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland und Österreich neue Regeln für Werbung mit der Umwelt. Dahinter steht die EU-Richtlinie 2024/825, in der Branche nach ihrem englischen Kürzel EmpCo genannt. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen und ab dem 27. September anwenden. Deutschland hat das mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG getan, verkündet am 19. Februar 2026. Österreich mit einer Novelle seines UWG, verkündet am 28. Juli 2026. Die Tageskarte hat am 28. September zusammengefasst, was das für Hotels und Restaurants heißt.

Vier Dinge stehen seitdem auf der schwarzen Liste, also bei den Geschäftspraktiken, die immer als unlauter gelten:

  Ein Nachhaltigkeitssiegel, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht und nicht von staatlicher Stelle stammt.
Eine allgemeine Umweltaussage wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“, wenn die anerkannte hervorragende Umweltleistung dahinter nicht nachgewiesen ist.
Eine Umweltaussage über das ganze Haus, wenn sie nur einen Teil davon betrifft.
„Klimaneutral“ und Verwandtes, wenn es auf dem Ausgleich von Emissionen beruht.

Dazu kommt: Wer ein Zieljahr nennt, etwa „klimaneutral bis 2030“, braucht dahinter einen detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig prüft.

Die Bedeutung

In vielen Badezimmern hängt das meistgelesene Umweltdokument des Hauses. Es ist die Handtuchkarte. Sie hat eine Auflage von einem Exemplar pro Zimmer, sie wird öfter gelesen als jeder Nachhaltigkeitsbericht, und sie ist das einzige Schriftstück im Haus, das um einen kleinen Gefallen bittet und dafür die Rettung des Planeten in Aussicht stellt.

Das ist kein Vorwurf. Die Bitte ist vernünftig, und ein Handtuch, das hängen bleibt, wird nicht gewaschen. Neu ist nur, dass es jetzt auf die Größe des Versprechens ankommt. Die Karte darf weiter um das Handtuch bitten. Sie darf nur nicht mehr so tun, als mache das Handtuch das ganze Haus klimaneutral.

Die Richtlinie denkt dabei weiter als bis zum Wort. In ihren Erwägungsgründen steht, dass auch Farben und Bilder zusammen mit einer Aussage eine allgemeine Umweltaussage ergeben können. Das kleine grüne Blatt neben dem Logo war bisher Dekoration. Seit dem 27. September kann es eine Behauptung sein.

Für Häuser, die wirklich etwas tun, ist das eine gute Nachricht. Bisher stand der Betrieb mit eigenem Ökostromvertrag und Gemüse vom Nachbarhof im selben Wort wie alle anderen: nachhaltig. Ab jetzt gewinnt, wer konkret wird. Die Richtlinie liefert das Muster selbst: „klimafreundliche Verpackungen“ ist eine allgemeine Aussage, „100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“ ist eine spezifische.

Und für österreichische Häuser: Die Übergangsregel der Novelle betrifft Waren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Nach Einschätzung der Wirtschaftskammer gilt sie nicht für Dienstleistungen. Eine Übernachtung ist eine Dienstleistung.

Die Handlung

Die Satzinventur. Ein Nachmittag, zwei Personen, am besten die Direktion und wer die Website pflegt.

1. Einsammeln. Alles, was ein Gast vor und während des Aufenthalts liest: Website, eigene Buchungsstrecke, die Beschreibungen auf den Portalen, Social Media, Zimmermappe, Handtuchkarte, Speisekarte, Tagungsangebot, Aushänge. Und jedes Siegel und jedes Bild.

2. Markieren. Jedes Pauschalwort. Die Richtlinie nennt als Beispiele umweltfreundlich, umweltschonend, grün, naturfreundlich, ökologisch, umweltgerecht, klimafreundlich, umweltverträglich, CO2-freundlich und energieeffizient. Die Fachpresse zählt nachhaltig dazu. Außerdem jedes klimaneutral und jedes Zieljahr.

3. Entscheiden, pro Fundstelle einer von drei Wegen. Konkret machen, auf derselben Seite, mit einer Tatsache, die Sie belegen können. Belegen, mit einem anerkannten Umweltzeichen; die Richtlinie nennt das EU-Umweltzeichen und staatlich anerkannte Systeme nach EN ISO 14024. Oder streichen. Für „klimaneutral durch Ausgleich“ und für ein selbst entworfenes Siegel gibt es nur den dritten Weg.

4. Die Handtuchkarte neu schreiben. Die Bitte bleibt, das Versprechen wird kleiner und dafür wahr. Etwa so: „Hängen Sie Ihr Handtuch auf, dann waschen wir es nicht. Das spart Wasser, Waschmittel und Zeit im Housekeeping.“

Wo ein Satz nach diesem Nachmittag immer noch zweifelhaft ist, gehört er in die Hände eines Spezialisten für Wettbewerbsrecht. Dieser Vermerk ist kein Rechtsrat. Er ist die Vorarbeit, die dieses Gespräch kurz macht.

  Rechenbeispiel, ausdrücklich kein Messwert. Zwei Personen, drei Stunden, das sind sechs Arbeitsstunden. Das Statistische Bundesamt weist die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im deutschen Gastgewerbe für 2025 mit 27,40 Euro aus. Sechs mal 27,40 Euro sind 164,40 Euro. Das ist gerechnet, nicht gemessen, und in Ihrem Haus kann die Inventur kürzer oder länger dauern. Für diesen Betrag hat danach jeder Umweltsatz des Hauses einen Beleg, oder er steht nicht mehr da.

Für jede andere Zahl im Haus gilt das schon lange: Belegung, Zimmerpreis und Bewertung schreibt man nur hin, wenn man sie auf Nachfrage vorrechnen kann. Seit dem 27. September gilt es auch für das grüne Blatt. Erst nachmessen, dann hinschreiben.

Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, Art. 4, Anhang Nr. 2a, 4a, 4b, 4c, Erwägungsgründe 9 und 10, Art. 6 Abs. 2 Buchst. d: EUR-Lex · Deutschland, Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19. Februar 2026: recht.bund.de · Österreich, UWG-Novelle, BGBl. I Nr. 58/2026 vom 28. Juli 2026: RIS · WKO, Umweltwerbung, Einordnung der Übergangsregel: wko.at · Tageskarte, 28. September 2026, Sekundärquelle für die Hotellerie-Beispiele und die Einordnung von „nachhaltig“: tageskarte.io · Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 148 vom 29. April 2026, Arbeitskosten Gastgewerbe 2025: destatis.de
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