Donnerstag, 1. Oktober 2026 · Eingeordnet Auf dem Dienstplan steht Küchenhilfe. In der Schublade liegt vielleicht ein Abschluss.Der Vermerk Das Statistische Bundesamt hat am 28. September 2026 ausgewertet, wie viele Beschäftigte in den sogenannten Engpassberufen eine Einwanderungsgeschichte haben. Engpassberufe sind die, in denen nach der Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Fachkräftemangel herrscht oder droht. Eine Einwanderungsgeschichte hat, wer selbst oder wessen beide Eltern seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Die Zahlen stammen aus dem Mikrozensus und gelten für das Jahr 2025.
In der ganzen Mitteilung steht kein Engpassberuf höher als die Küche. Die Bedeutung Die Rechnung ist einfach: Mehr als jede zweite Person am Herd ist eingewandert oder Kind von Eingewanderten. Der Fachkräftemangel in der Küche wäre ohne sie kein Mangel mehr, sondern in vielen Häusern eine geschlossene Küche. Was die Zahl nicht sagt, ist ebenso wichtig. Die Definition schließt Menschen ein, die hier geboren sind, weil beide Eltern eingewandert sind. Wer wo ausgebildet wurde, sagt die Zahl nicht. Wie viele ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, steht in keiner Statistik. Die Antwort liegt, wenn überhaupt, in einer Schublade. Und dort bleibt sie. Die Personalakte kennt die Schuhgröße für die Sicherheitsschuhe, die Steuer-ID und die Unterschrift unter der Hygienebelehrung. Den Abschluss aus Porto, Split oder Manila kennt sie oft nicht. Das ist kein Vorwurf. Die Akte fragt nur, was sie für die Abrechnung braucht, und ein Abschluss, der nie geprüft wurde, ist für die Abrechnung unsichtbar. Das Statistische Bundesamt nennt selbst, was den Unterschied macht: Wer aus einem EU-Staat eingewandert ist, profitiert von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und einer oftmals schnelleren Anerkennung der beruflichen Qualifikation und ist entsprechend früh im Arbeitsmarkt angekommen. Anerkennung ist also kein Papierkram am Rand. Sie ist einer der Hebel, die in der Auswertung selbst stehen. Die Handlung Die Schubladenfrage. Sie gilt für Deutschland, für Küche, Service und Hotelservice gleichermaßen. 1. Fragen, nach der Ausbildung, nicht nach der Herkunft. Im nächsten Mitarbeitergespräch, für alle gleich: „Haben Sie eine Berufsausbildung, die bei uns noch nirgends steht?“ Freiwillig, ohne Formular. 2. Wissen, was die Prüfung bringt. Koch und Köchin ist in Deutschland ein nicht reglementierter Beruf. Arbeiten darf man darin auch ohne Anerkennung. Die Gleichwertigkeitsfeststellung ist freiwillig. Fällt sie positiv aus, hat der ausländische Abschluss dieselben beruflichen Rechte wie ein deutscher. Für die IHK-Berufe der Branche ist in der Regel die IHK FOSA in Nürnberg zuständig. 3. Den Weg kennen. Antrag mit Abschluss, Übersetzungen und Nachweisen über Berufserfahrung, die bei Unterschieden mitzählt. Die Gebühr liegt laut Gebührentarif der IHK FOSA zwischen 100 und 600 Euro. Entschieden werden muss nach § 6 BQFG innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab den vollständigen Unterlagen. 4. Mittragen. Der Teil des Hauses: beim Zusammensuchen der Unterlagen helfen, die Arbeitszeugnisse ausstellen, die Gebühr übernehmen, wenn Sie das wollen. Und wenn der Bescheid da ist, ihn dort eintragen, wo die Akte bisher nur die Schuhgröße kannte. Sobald Fragen zu Aufenthalt oder Arbeitserlaubnis dazukommen, gehört das in die Hände eines Spezialisten für Migrationsrecht oder der zuständigen Behörde. Dieser Vermerk ist kein Rechtsrat.
Nachmessen heißt in diesem Fall nicht zählen. Es heißt fragen, einmal und bei allen. Was danach in der Akte steht, ist dann keine Vermutung mehr. Quellen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N066 vom 28. September 2026, Mikrozensus, Erstergebnisse 2025: destatis.de · Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 148 vom 29. April 2026, Arbeitskosten Gastgewerbe 2025: destatis.de · Anerkennung in Deutschland, Beruf Koch/Köchin, nicht reglementiert: anerkennung-in-deutschland.de · IHK FOSA, Gebührentarif, Stand 21.11.2019: ihk-fosa.de · Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, § 6: gesetze-im-internet.de |
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